Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule „Mein Held bellt“ für die Schulhundausbildung
§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage der Leistungserbringung Leistungserbringung im Rahmen der Schulhundausbildung zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule „Mein Held bellt“ (vertreten durch Sabrina Klotchkova, nachfolgend „Hundeschule“ genannt). Die AGB können durch schriftliche Einzelvereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter meinheldbellt.de/agb-schulhundausbildung veröffentlicht. Widerspricht der Teilnehmer diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die Änderungen als vom Teilnehmer anerkannt.
§ 2 Leistungen und Vertragsschluss
- Die Hundeschule „Mein Held bellt“ bietet eine Schulhundausbildung an. Die Ausbildung beinhaltet theoretische und/oder praktische Unterweisungen des Teilnehmers in allen Fragen zum Einsatz eines Schulhundes, zu Hundetraining und weiteren Themen rundum tiergestützte Pädagogik.
- Trainings erfolgen nach Absprache an dessen Arbeitsplatz (Schule), auf einem Trainingsgelände oder in den für die Ausbildung angemieteten Räumlichkeiten.
- Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise, die in der Infomappe „Schulhundausbildung“ ersichtlich sind. Wir behalten uns Preisänderungen ausdrücklich vor.
- Die Präsentation unserer Angebotspalette, z. B. auf unserer Website, stellt kein bindendes Angebot dar. Erst durch die Bestätigung auf eine Buchungsanfrage eines Teilnehmers kann ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer zustande kommen.
- Der Trainer entscheidet durch einen verbindlichen Eignungstest über die Zulassung eines Hund-Halter-Teams zur Schulhundausbildung. Sollte es notwendig oder sinnvoll sein ein Hund-Halter-Team dazu zu bewegen die Ausbildung zu einem anderen Zeitpunkt zu absolvieren, versuchen Trainer und Teilnehmer eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Da der Erfolg der Ausbildung mitunter auf dem Engagement und der Mitarbeit des Teilnehmers basiert, ist es der Hundeschule nicht möglich eine Garantie für den Ausbildungserfolg zu übernehmen.
§ 3 Ausbildungsvoraussetzungen
- Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich gemeldet und ausreichend (haftpflicht-)versichert ist. Der Teilnehmer zeigt auf Verlangen den Impfpass des Hundes, die Meldebescheinigung und die Police der Haftpflichtversicherung vor.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich den Trainer bereits bei Anmeldung zur Ausbildung über chronische oder akute Erkrankungen des Hundes, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Ängstlichkeit, Beißvorfälle und ggf. behördliche Auflagen wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren.
- Die Möglichkeit zur Wahrnehmung der Schulhundausbildung setzt einen bestandenen Eignungstest voraus. Der Eignungstest ist verpflichtend und wird von Mein Held bellt kostenpflichtig angeboten.
- Vor dem Eignungstest erhält der Teilnehmer eine Möglichkeit zur Anmeldung, eine Datenschutzerklärung und Zugang zu den AGB. Die Anmeldung ist zum Eignungstest vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen (bevorzugt als pdf-Datei per Mail an info@meinheldbellt.de).
- Die Ausbildung wird zum Teil auf die individuellen Bedürfnisse der Ausbildungs-Teams zugeschnitten. Dabei wird sich am durchschnittlichen Trainingsstand der Gruppenmitglieder orientiert.
- Für Welpen, Junghunde und erwachsene Hunde sollte eine Grundimmunisierung gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis und Tollwut vorliegen, wenn sie an der Ausbildung teilnehmen möchten. Laut Gesetzgeber ist auf Verlangen der Impfausweis vorzulegen.
- Mit der Teilnahme an jeder einzelnen Ausbildungseinheit versichert der Teilnehmer, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, ganzjährig präventiv gegen Parasiten behandelt und/oder gemonitored wird (Titerbestimmung, Kotuntersuchung).
- Auch kranke Hunde die nicht ansteckend sind, können unter Umständen von einer Ausbildungseinheit ausgeschlossen werden, z. B. wenn die Ausbildungseinheit erheblichen Stress verursachen oder Schmerzen beim Hund hervorrufen würde. Der Ausschluss eines Hund-Halter-Teams von einer Ausbildungseinheit liegt im Ermessen des Trainers und hat keine Rückzahlung der Ausbildungsgebühr zur Folge.
- Ein Ausschluss von einer Trainingseinheit ist auch für den Fall möglich, dass der Teilnehmer den Anweisungen des Trainers nicht Folge leistet und dadurch eine Gefahr für Mensch und/oder Tier besteht, der Ausbildungsbetrieb gestört oder tierschutzwidrig gehandelt würde.
- Läufige Hündinnen, die nicht in der Standhitze sind, können nach Rücksprache an Ausbildungseinheiten teilnehmen.
- Rauchen, Essen und der Genuss von Alkohol oder Betäubungsmitteln sind während der Ausbildungseinheiten nicht erlaubt. Am Trainingstag darf vor Beginn des Trainings kein Alkohol oder Betäubungsmittel konsumiert werden.
- Der Teilnehmer versichert, dass er sich zu keiner Zeit bei Training und Haltung des Hundes tierschutzwidrig verhält.
- Der Teilnehmer trägt während des Trainings angepasste Kleidung und geeignetes Schuhwerk.
- Der Hund trägt idealerweise Halsband, Leine und Geschirr. Ein Training mit einer sog. Flexi-Leine lehnen wir ab.
- Der Teilnehmer bemüht sich den Kontakt von angeleinten Hunde zu vermeiden und den Individualabstand eines jeden Hundes während der Ausbildungseinheiten einzuhalten.
- Während des Ausbildungsbetriebes werden Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, auf denen u. a. die Teilnehmer und Hunde zu sehen sind. Die Fotos werden zu Werbe- und PR-Zwecken, z. B. auf der Website der Hundeschule und deren Social Media Accounts verwendet. Die Teilnehmer treten treten für diesen Zweck ihr Recht am eigenen Bild ab. Sollte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung wünschen, muss er dies bei Anmeldung schriftlich erklären. Das Fotografieren und Filmen durch Teilnehmer ist nur nach ausdrücklichem Einverständnis aller Teilnehmer erlaubt.
§ 4 Zahlungen
- Kommt ein Ausbildungsjahrgang, wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht zustande, sind alle Interessenten unverzüglich zu informieren. Ist die Kursgebühr bereits bezahlt, wird sie dem Interessenten vollständig zurückerstattet. Die Einvernehmlichkeit vorausgesetzt, kann auch ein Ersatztermin angeboten werden.
- Erfüllt der Teilnehmer bzw. dessen Hund die Ausbildungsvoraussetzungen aus § 3 nicht, kann er von der Ausbildung ausgeschlossen werden.
- Die Zahlungs- und Stornobedingungen sind in der Infomappe für den jeweiligen Ausbildungsjahrgang geregelt.
- Überschreitet der Teilnehmer die Zahlungsfrist, kann dies dazu führen, dass seine Buchung verfällt und der Platz auf einen anderen Teilnehmer übergeht. Zur Aufhebung der Platzreservierung bedarf es keiner Mahnung.
- Wir behalten uns vor Ausbildungseinheiten aus wichtigem Grund per E-Mail, Messengerdienst oder telefonisch abzusagen bzw. zu verschieben. Erfolgt die Absage einer Ausbildungseinheit durch den Trainer, wird ein Ersatztermin angeboten. Die Absage kann krankheits- oder wetterbedingt sehr kurzfristig erfolgen.
- Erfolgt die Absage durch den Teilnehmer, verfällt die Möglichkeit zur Teilnahme an dieser Ausbildungseinheit ersatzlos. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder die Inanspruchnahme eines Ersatztermins ist nicht möglich.
§ 5 Haftung
- Die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen sowie das Betreten der Trainingsstätte erfolgen auf eigenes Risiko. Die Hundeschule haftet lediglich für grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftungssumme ist auf die erhobene Teilnahmegebühr beschränkt.
- Dem Teilnehmer ist bekannt, dass insbesondere beim Freilauf Auseinandersetzungen zwischen Hunden auftreten können. Der Teilnehmer nimmt dieses Risiko wissentlich in Kauf und haftet für mögliche Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
- Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte und deren Tiere verursacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden, die von seinem Hund verursacht werden, auch wenn er auf Veranlassung eines Trainers handelt oder sich auf einem von der Hundeschule angemieteten Gelände befindet. Fordert der Trainer den Teilnehmer auf, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Teilnehmer auch hierfür die alleinige Verantwortung. Der Teilnehmer verpflichtet sich auch seine Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.
- Der Teilnehmer informiert sich eigenständig über die Gegebenheiten am Trainingsort und die geltenden Pflichten für Mensch und Hund.
- Die Hundeschule haftet nicht für Zusagen und die Erfüllung von Ansprüchen zwischen dem Teilnehmer und Dritten, auch wenn diese Aufträge mittelbar oder unmittelbar mit Dienstleistungen der Hundeschule zusammenhängen.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
- Website-Inhalte oder Inhalte von Messenger-Nachrichten, Foto-, Video- und Übungsmaterial sowie sonstige Unterlagen, die im Rahmen des Ausbildung verschickt oder ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und stellen geistiges Eigentum der Hundeschule „Mein Held bellt“ dar.
- Eine Nachahmung, die Vervielfältigung, Verbreitung, Weiterleitung oder Veröffentlichung dieses Materials ist – auch auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule untersagt.
§ 7 Datenschutz
- Der Teilnehmer ist mit der Speicherung seiner Daten im Rahmen der Vertragserfüllung einverstanden. Die Hundeschule verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Kontaktpflege und Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Hundeschule verwendet die Daten gemäß den Anforderungen des Datenschutzrechts. Die Daten werden, soweit erforderlich, auch an die Stellen weitergegeben, die für die Durchführung der Dienste und Leistungserbringung erforderlich oder zuständig sind. Weitergehende Informationen können den Datenschutzinformationen auf der Website der Hundeschule entnommen werden.
- Nach derzeitigem Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Kunden bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand ist der Sitz der Hundeschule
- Gerichtstand ist Saarbrücken.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts. Unberührt bleiben zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat.
- Sollte eine Bestimmung eines Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden bzw. im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder im Widerspruch stehende Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.