Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule „Mein Held bellt“
§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage der Leistungserbringung zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule „Mein Held bellt“ (vertreten durch Sabrina Klotchkova, nachfolgend „Hundeschule“ genannt). Die AGB können durch schriftliche Einzelvereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter meinheldbellt.de/agb veröffentlicht. Widerspricht der Teilnehmer diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die Änderungen als vom Teilnehmer anerkannt.
§ 2 Leistungen und Vertragsschluss
- Die Hundeschule „Mein Held bellt“ bietet Hundetraining (einzeln und in Gruppen), Trainingsspaziergänge, Beratung per Telefon, per Videocall oder Messenger an. Die Trainings und Beratungen beinhalten theoretische und/oder praktische Unterweisungen des Teilnehmers in allen Fragen zu Hundehaltung, -training/-erziehung, -sozialverhalten und weiteren Themen.
- Trainings erfolgen nach Absprache beim Kunden zuhause, an dessen Arbeitsplatz, auf einem Trainingsgelände oder in Alltagssituationen.
- Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise, die auf meinheldbellt.de/preise-hundetraining einsehbar sind. Wir behalten uns Preisänderungen ausdrücklich vor.
- Die Präsentation unserer Angebotspalette, z. B. auf unserer Website, stellt kein bindendes Angebot dar. Erst durch die Bestätigung auf eine Buchungsanfrage eines Teilnehmers kann ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer zustande kommen.
- Der Trainer entscheidet über die Zulassung eines Hund-Halter-Teams zu einer bestimmten Trainingsgruppe. Sollte es notwendig oder sinnvoll sein ein Hund-Halter-Team einer anderen Gruppe zuzuweisen, versuchen Trainer und Teilnehmer eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Da der Erfolg von Hundetraining mitunter auf dem Engagement und der Mitarbeit des Teilnehmers basiert, ist es der Hundeschule nicht möglich eine Garantie für den Trainingserfolg zu übernehmen.
§ 3 Trainingsvoraussetzungen
- Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich gemeldet und ausreichend (haftpflicht-)versichert ist. Der Teilnehmer zeigt auf Verlangen den Impfpass des Hundes, die Meldebescheinigung und die Police der Haftpflichtversicherung vor.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich den Trainer bereits bei Anmeldung zum Training über chronische oder akute Erkrankungen des Hundes, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Ängstlichkeit, Beißvorfälle und ggf. behördliche Auflagen wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren.
- Vor dem ersten Training erhält der Teilnehmer einen Anmeldebogen, eine Datenschutzerklärung und Zugang zu den AGB. Der Anmeldebogen ist vor dem ersten Training vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen (bevorzugt als pdf-Datei per Mail an info@meinheldbellt.de).
- Die Anmeldung zu einem konkreten Einzel- oder Gruppentraining sowie sonstigen Leistungen kann telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail erfolgen. Die Teilnahme setzt eine Bestätigung durch den Trainer voraus.
- Einzeltrainings werden individuell auf die Bedürfnisse des Mensch-Hund-Teams zugeschnitten. Gruppentrainings richten sich nach dem durchschnittlichen Trainingsstand der Gruppenmitglieder.
- Für Welpen, Junghunde und erwachsene Hunde sollte eine Grundimmunisierung gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis und Tollwut vorliegen, wenn sie am Training teilnehmen möchten. Laut Gesetzgeber ist auf Verlangen der Impfausweis vorzulegen.
- Mit der Teilnahme an jedem einzelnen Training versichert der Teilnehmer, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, ganzjährig präventiv gegen Parasiten behandelt und/oder gemonitored wird (Titerbestimmung, Kotuntersuchung).
- Auch kranke Hunde die nicht ansteckend sind, können unter Umständen vom Training ausgeschlossen werden, z. B. wenn die Trainingseinheit erheblichen Stress verursachen oder Schmerzen beim Hund hervorrufen würde. Der Ausschluss eines Hund-Halter-Teams von einer Trainingseinheit liegt im Ermessen des Trainers.
- Ein Trainingsausschluss ist auch für den Fall möglich, dass der Teilnehmer den Anweisungen des Trainers nicht Folge leistet und dadurch eine Gefahr für Mensch und/oder Tier besteht, der Trainingsbetrieb gestört oder tierschutzwidrig gehandelt würde.
- Läufige Hündinnen, die nicht in der Standhitze sind, können nach Rücksprache am Gruppentraining teilnehmen.
- Rauchen, Essen und der Genuss von Alkohol sind während des Trainings nicht erlaubt. Am Trainingstag darf vor Beginn des Trainings kein Alkohol konsumiert werden.
- Der Teilnehmer versichert, dass er sich zu keiner Zeit bei Training und Haltung des Hundes tierschutzwidrig verhält.
- Der Teilnehmer trägt während des Trainings angepasste Kleidung und festes Schuhwerk.
- Der Hund trägt idealerweise Halsband, Leine und Geschirr. Ein Training mit einer sog. Flexi-Leine lehnen wir ab.
- Der Teilnehmer bemüht sich den Kontakt von angeleinten Hunde zu vermeiden und den Individualabstand eines jeden Hundes während des Trainings einzuhalten.
- Während des Trainingsbetriebes werden Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, auf denen u. a. die Teilnehmer und Hunde zu sehen sind. Die Fotos werden zu Werbe- und PR-Zwecken, z. B. auf der Website der Hundeschule und deren Social Media Accounts verwendet. Die Teilnehmer treten treten für diesen Zweck ihr Recht am eigenen Bild ab. Sollte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung wünschen, muss er dies bei Anmeldung schriftlich erklären. Das Fotografieren und Filmen durch Teilnehmer ist nur nach ausdrücklichem Einverständnis aller Teilnehmer erlaubt.
§ 4 Zahlungen
- Wir behalten uns vor Trainings aus wichtigem Grund per E-Mail, Messengerdienst oder telefonisch abzusagen. Erfolgt die Absage eines Trainings durch den Trainer, wird ein Ersatztermin angeboten. Die Absage kann krankheits- oder wetterbedingt sehr kurzfristig erfolgen.
- Gruppentraining und Sondertermine (Social Walk, Gymnastricks, Vorträge, etc.): Erfolgt die Absage durch den Teilnehmer, verfällt die Terminbuchung ersatzlos. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder die Inanspruchnahme eines Ersatztermins ist nicht möglich.
- Einzeltraining: Erfolgt die Absage durch den Teilnehmer
- mehr als 72 h vor dem Trainingstermin, kann der Termin nachgeholt werden. Der Trainer bietet dazu einen Ersatztermin an.
- zwischen 72 und 24 h vor dem Trainingstermin, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
- innerhalb von weniger als 24 h vor dem Trainingstermin, ist die komplette Teilnahmegebühr zu zahlen.
- Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin am vereinbarten Treffpunkt ohne Absage durch den Teilnehmer muss die Teilnahmegebühr (ggf. inkl. An-/Abfahrt) vollständig entrichtet werden.
- Kurse (= Trainings mit mehreren Trainingseinheiten an unterschiedlichen Tagen) und Seminare sind im Voraus zu bezahlen. Bei Anmeldung zu einem Kurs oder Seminar ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 1 Woche nach Bestätigung der Anmeldung durch die Hundeschule zu entrichten. Überschreitet der Teilnehmer die Zahlungsfrist, kann dies dazu führen, dass seine Buchung verfällt und der Platz auf einen anderen Teilnehmer übergeht. Zur Aufhebung der Platzreservierung bedarf es keiner Mahnung.
- Kommt ein Kurs, wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht zustande, sind alle Interessenten unverzüglich zu informieren. Ist die Kursgebühr bereits bezahlt, wird sie dem Interessenten vollständig zurückerstattet. Die Einvernehmlichkeit vorausgesetzt, kann auch ein Ersatztermin angeboten werden.
- Erfüllt der Teilnehmer bzw. dessen Hund die Trainingsvoraussetzungen aus § 3 nicht, kann er vom Training ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist die komplette Teilnahmegebühr zu zahlen.
§ 5 Haftung
- Die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen sowie das Betreten der Trainingsstätte erfolgen auf eigenes Risiko. Die Hundeschule haftet lediglich für grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftungssumme ist auf die erhobene Teilnahmegebühr beschränkt.
- Dem Teilnehmer ist bekannt, dass insbesondere beim Freilauf Auseinandersetzungen zwischen Hunden auftreten können. Der Teilnehmer nimmt dieses Risiko wissentlich in Kauf und haftet für mögliche Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
- Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte und deren Tiere verursacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden, die von ihm selbst oder seinem Hund verursacht werden, auch wenn er auf Veranlassung eines Trainers handelt oder sich auf einem von der Hundeschule angemieteten Gelände befindet. Fordert der Trainer den Teilnehmer auf, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Teilnehmer auch hierfür die alleinige Verantwortung. Der Teilnehmer verpflichtet sich auch seine Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.
- Der Teilnehmer informiert sich eigenständig über die Gegebenheiten am Trainingsort und die geltenden Pflichten für Mensch und Hund.
- Die Hundeschule haftet nicht für Zusagen und die Erfüllung von Ansprüchen zwischen dem Teilnehmer und Dritten, auch wenn diese Aufträge mittelbar oder unmittelbar mit Dienstleistungen der Hundeschule zusammenhängen.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
- Website-Inhalte oder Inhalte von Messenger-Nachrichten, Foto-, Video- und Übungsmaterial sowie sonstige Unterlagen, die im Rahmen des Trainings verschickt oder ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und stellen geistiges Eigentum der Hundeschule „Mein Held bellt“ dar.
- Eine Nachahmung, die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieses Materials ist – auch auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule untersagt.
§ 7 Datenschutz
- Der Teilnehmer ist mit der Speicherung seiner Daten im Rahmen der Vertragserfüllung einverstanden. Die Hundeschule verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Kontaktpflege und Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Hundeschule verwendet die Daten gemäß den Anforderungen des Datenschutzrechts. Die Daten werden, soweit erforderlich, auch an die Stellen weitergegeben, die für die Durchführung der Dienste und Leistungserbringung erforderlich oder zuständig sind. Weitergehende Informationen können den Datenschutzinformationen auf der Website der Hundeschule entnommen werden.
- Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Hundeschule personenbezogenen Daten wie seinen Namen und seine Telefonnummer verarbeiten darf, um mit ihm in Bezug auf Kurse, Termine oder eventuelle Ausfälle über Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp und WhatsApp Business der WhatsApp, Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California 94025, USA zu kommunizieren.
- Nach derzeitigem Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Kunden bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand ist der Sitz der Hundeschule
- Gerichtstand ist Saarbrücken.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts. Unberührt bleiben zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat.
- Sollte eine Bestimmung eines Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden bzw. im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder im Widerspruch stehende Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.